Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der bieterverfahren24 GmbH und Anbietern von Immobilien
- Allgemeines
Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die bieterverfahren24 GmbH (nachstehend bieterverfahren24genannt) angebotene Immobilien Marketing von Miet- und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt. - Dienstleistungen
bieterverfahren24 wird Angebote auf der Basis der übermittelten Daten in Form von Exposés online über das Internet Interessenten zur Verfügung stellen. bieterverfahren24 ist um die Seriosität von Angeboten und Interessenten/Bietern bemüht und behält sich daher die Einflussnahme bzw. die Auswahl von Angeboten und Interessenten vor.
bieterverfahren24 ermöglicht den Anbietern, in den dafür vorgesehenen Bereichen der Online-Masken für die Durchführung des Bieterverfahrens relevante Daten (z. B. Besichtigungstermin, Bietzeitbeginn und Bietzeitende) einzutragen.
Nach Ablauf der Bietzeit können keine Gebote mehr abgegeben werden.
Bitte beachten Sie: Änderungen in den Objektdaten der Exposés sind nach Beginn der Bietzeit aus Gründen der Wahrung der Seriosität nicht möglich!
Interessenten können Ihr Gebot online abgeben, wofür bieterverfahren24 auf den Exposéseiten eine Online-Bietfunktion bereithält, die alle für ein Gebot relevanten Daten des Bietenden abfragt. Alle eingehenden Gebote werden von bieterverfahren24 unverzüglich per E-Mail an den Anbieter übermittelt. Der Anbieter ist gehalten, zumindest den Höchstbietenden unverzüglich zu unterrichten (aus Gründen der Höflichkeit und für vielleicht ein Gebot auf ein anderes Objekt sollten alle Bieter über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet werden) und das für einen Vertragsabschluss erforderliche Prozedere einzuleiten, soweit das Höchstgebot den Erwartungen des Anbieters entspricht.
Über ein ggf. direkt beim Anbieter eingehendes Höchstgebot bitten wir uns aus statistischen Gründen per E-Mail zu unterrichten.
Soweit von bieterverfahren24 angebotene Leistungsumfänge nicht gestört oder beeinträchtigt werden und es den Vertragspartnern zuzumuten ist, ist bieterverfahren ständig bemüht, Leistungen zu verbessern und sie Trends und Entwicklungen des Marktes anzupassen. Insofern kann bieterverfahren24 Änderungen der Leistungsumfänge vornehmen. - Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich
- das jeweilige Angebot vollständig und wahrheitsgemäß an bieterverfahren24 zu
übermitteln,
- alle für eine Kauf- oder Mietentscheidung eines Interessenten/Bieters relevanten
Merkmale des Angebotsobjektes wahrheitsgemäß anzugeben und darzustellen,
- nur Objekte anzubieten, für die er einen Vermarktungsauftrag hat (gewerbliche
Anbieter),
- keine persönliche Rechte Dritter (auch Namens- und Markenrechte) verletzende
Daten zu übermitteln,
- nicht gegen bestehende Gesetze zu verstoßen.
Der Anbieter ist sich seiner alleinigen Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der an bieterverfahren24 übermittelten Daten und Angaben bewusst und hält bieterverfahren24 von allen Ansprüchen frei, die von Dritten auf Grund solcher Verletzungen gegenüber bieterverfahren24 geltend gemacht werden, inklusive Kosten erforderlicher rechtlicher Vertretung.
Angebote, die z.B. beinhalten
- falsche Angaben zu Objekten und/oder Adressen
- Angabe von 0190- oder 0900-Nummern zur Weiterleitung von
Bietern/Interessenten, werden von bieterverfahren24 als unseriös und ggf.
missbräuchlich eingestuft und gelöscht. - Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit
Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Um dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich zu ermöglichen, wird im Anmeldungsverfahren ein vom Anbieter zu bestimmendes Passwort vereinbart, welches streng vertraulich zu behandeln ist und nicht an Dritte weiter gegeben werden darf. Die erforderlichen Maßnahmen zur Geheimhaltung des Passwortes sind vom Anbieter zu treffen. - Makler-Courtage
Ein Courtageverlangen und die Höhe der Courtage für den Fall eines Vertragsabschlusses muss im Angebot ausdrücklich bekannt gegeben werden, auch ist der Courtageempfänger bzw. das berechtigte Unternehmen namentlich zu benennen. - Umgang mit Daten und Informationen
Aufgrund des Angebotes dem Anbieter zugeleitete Informationen über Interessenten bzw. Bieter dürfen nur im Zusammenhang mit dem betreffenden Angebot und nicht zu anderen Zwecken genutzt oder an Dritte weiter gegeben werden.
An bieterverfahren24 von Interessenten/Bietern übermittelte Daten werden von bieterverfahren24 nur zu dem sich aus dem Kundenauftrag ergebenden Geschäftszweck gespeichert und verarbeitet. bieterverfahren24 wird dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten. - Systemausfall
Wir sind ständig bemüht, die Funktionalität des Portals bieterverfahren24 sicher zu stellen. Systemausfälle können allerdings nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Ein Systemausfall liegt vor, wenn auf Grund einer unvorhergesehenen Störung des Systems das Portal nicht erreichbar ist oder keine Gebote auf bei bieterverfahren24 eingestellte Objekte abgegeben werden können, oder abgegebene Gebote nicht zum Anbieter weitergeleitet werden können.
Dauert ein solcher Systemausfall länger als 6 Stunden, erhält jeder betroffene Anbieter eine Entschädigung in Form eines kostenlosen bieterverfahren24-Kontingentes (jeweils Kontingent 01, Umfang nach zum Zeitpunkt des Systemausfalls gültiger Preisliste) zum Einstellen von Immobilienangeboten ins Portal.
Eine weitergehende Haftung oder Entschädigung ist ausgeschlossen.
Sollten zwei Systemausfälle in kurzem Abstand aufeinander folgen, liegt es im Ermessen von bieterverfahren24, diese als nur einen Ausfall zu werten.
Ein Ausfall der Suchfunktion ist gegeben, wenn wegen einer unvorhergesehenen Störung über die "Suche" nicht auf die Angebote zugegriffen werden kann. Üblicher Weise ist ein Angebot dann immer noch über die BV24-ID auffindbar, oder über den portalinternen Merkzettel des Nutzers, so dass trotz des Ausfalls der Suchfunktion Gebotsabgaben erfolgen können. Bieter werden gebeten, sich grundsätzlich die BV24-ID einer Immobilie, für die sie eventuell ein Gebot abgeben wollen, z. B. in ihren schon erhaltenen Objektunterlagen zu vermerken.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass auch bei einem Systemausfall fristgerecht, in diesem Fall portalextern, geboten werden kann.
Während eines Systemausfalls oder sobald das Portal wieder erreichbar ist, finden Sie Informationen unter bieterverfahren24/aktuell. Bitte informieren Sie sich dort über Einzelheiten.
Nach Wiederherstellung aller Portalfunktionen werden die Immobilienangebote mit den zuletzt bekannten Terminen wieder eingestellt. Objektangebote, die von während des Systemausfalls ausgelaufenen Fristen betroffen sind, können vom Anbieter mit dem Guthaben aus dem Entschädigungskontingent mit neuen Terminen/Fristen wieder eingestellt werden.
Planmäßige und angekündigte Wartungsarbeiten, in denen bestimmte Portalfunktionen nicht verfügbar sind, sind zwingend erforderlich. Angebote, die während dieser Zeit enden oder anderweitig hiervon betroffen sind, werden nicht verlängert oder entschädigt. - Anmerkung zu unserem Service Google-Maps
bieterverfahren24 ermöglicht jedem Anbieter bei Benennung der genauen Objektadresse im Exposé die Darstellung der Lage seines Angebots auf einer Karte und auf einem Satellitenbild in Anspruch zu nehmen. Dieser Service wird von GoogleMaps kostenfrei angeboten. Mit Ungenauigkeiten in der Darstellung der Lage ist zu rechnen. Wir bitten dies zu beachten und empfehlen, bei Auftreten nicht tolerierbarer Abweichungen diesen Service abzuschalten. bieterverfahren24 übernimmt keinerlei Haftung für Unwägbarkeiten oder gar Schäden, die ggf. aus der Zurverfügungstellung und Nutzung dieses Service erwachsen. - Haftung
bieterverfahren24 haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Anbieter nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist die Haftung von bieterverfahren24 im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
bieterverfahren24 übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten und Bietern für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von bieterverfahren24 zustande kam. Sollte bieterverfahren24 von Dritten im Zusammenhang mit Angaben des Immobilienunternehmens in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, bieterverfahren24 von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten. - Preise
Die Preise richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste.
Dies gilt auch für den Fall eventueller automatischer Vertragslaufzeitverlängerungen. Es gelten die am Tag nach der Laufzeitverlängerung aktuellen Preise. - Zahlungen
Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. bieterverfahren24 behält sich vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzuhalten. Darüber hinaus entstehende Kosten werden weiter belastet. - Kündigung
Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief). - Gerichtsstand
Ist der Anbieter Kaufmann i. S .d. Handelsgesetzbuches ist der Gerichtsstand der Sitz von bieterverfahren24. - Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
bieterverfahren24 behält sich jederzeitige Änderungen dieser AGB vor. Es gelten jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Website www.bieterverfahren24.de veröffentlicht sind.
Sollte eine Regelung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.