bieterverfahren24
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Informationen

Sehr geehrter bieterverfahren24-Besucher,

wir freuen uns sehr, wenn Sie bei bieterverfahren24 eine für Sie interessante Immobilie finden. Ob Sie nun kaufen oder mieten möchten; mit dem Bieterverfahren und seinem Ablauf möchten wir sie an dieser Stelle vertraut machen. Wenn Ihre Suche erfolgreich war, registrieren Sie sich -kostenlos- bei bieterverfahren24 oder, wenn Sie sich bereits registriert haben, loggen Sie sich ein.

Sie können mit den Anbietern der Immobilien Kontakt aufnehmen, ein ausführliches Exposé anfordern und natürlich Fragen stellen. Eine Objektbesichtigung findet üblicher Weise nur an dem jeweils im Exposé angegebenen Besichtigungstermin und wieder während der Bietzeit statt (Zweit- bzw. Nachbesichtigungen).
Anschließend an die Besichtigung beginnt die vom Anbieter individuell festgelegte Bietzeit, während der Sie Ihr persönliches Gebot abgeben können.

Bitte beachten Sie: In unserem Portal führen wir öffentliche, für alle Besucher zugängliche, vermehrt aber geschlossene Bieterverfahren durch. Geschlossene Verfahren erreichen nur Mitglieder des BV24-Netzwerks.
Sie bilden einen geschützten Bereich, in dem absolute Diskretion für Käufer und Verkäufer gewährleistet ist.
Das BV24-Netzwerk setzt sich ausschließlich aus Immobilieneigentümern, deren Aufträge speziell für diesen Bereich erteilt wurden und Kaufinteressenten zusammen, deren Kontaktdaten und Suchprofile vollständig bei uns hinterlegt sind.


Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung,
auch steht der jeweilige Eigentümer bzw. Anbieter nicht unter Verkaufs- oder Vermietungsdruck. Bestimmt sind Sie sehr gut über die aktuellen Preise informiert, oder Sie nutzen fachliche Unterstützung, wie beim „normalen“ Kauf oder einer Miete auch.

Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Anbieter/Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, er ist nicht dazu verpflichtet.
Realistische Gebote erhöhen somit die Chance auf den Zuschlag.
Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von etwa 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten, um eine stressfreie Vertragsabwicklung (ggf. mit Finanzierungsbeantragung etc.) zu ermöglichen.
Sollten Sie trotz Höchstgebot und Annahme durch den Anbieter/Eigentümer in letzter Konsequenz keine Einigkeit erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Anbieter/Eigentümer Ersatzansprüche irgendwelcher Art zu.

In den Exposés der Anbieter, die alle für die angebotene Immobilie relevanten Daten und Angaben enthalten, finden Sie ganz bestimmt:

  • Den Beginn der Angebotsphase:
    Hier können Sie ablesen, wann das Exposé über die Immobilie ins Portal eingestellt wurde.
  • Die Angabe des Besichtigungstermins:
    An diesem Tag und zu dem angegebenen Zeitpunkt können Sie die Besichtigung der Immobilie vornehmen. Der Anbieter freut sich über eine kurze Nachricht von Ihnen, wenn Sie kommen möchten (ggf. auch Bedingung für die Besichtigung, und natürlich empfehlenswert, wenn Sie z. B ganz bestimmte Unterlagen am Tag der Besichtigung oder schon vorab erhalten möchten).
  • Den Termin für den Beginn und das Ende der Bietzeit:
    Die Bietzeiträume werden, wie alle anderen Termine auch, individuell vom Anbieter festgelegt.
  • Die Ampel hat folgende Bedeutungen:
    grün = die Bietzeit hat begonnen,
    gelb = Achtung, die Bietzeit endet heute um 12 Uhr!
    rot = die Bietzeit ist beendet. (Keine Gebote mehr möglich)
    Ansonsten bleibt die Ampel aus.
  • Die Bietzeit endet immer um 12 Uhr des Tages, der als "Ende der Bietzeit" im jeweiligen Exposé angegeben wird.

  • Angabe eines Mindestpreises oder Gutachterpreises:
    Die Mindestpreisangabe ist eine dem Anbieter frei gestellte optionale Angabe.
    Sie dient Ihnen als Orientierungswert für das erwartete Gebot, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass auch Gebote unter dem Mindestpreis Berücksichtigung finden.
  • Anzeige des aktuellen Höchstgebotes:
    Sollten Sie diese Anzeige im Exposé entdecken, wissen Sie wie hoch das Maximalgebot derzeit ist. Solange die Bietzeit noch läuft, können Sie ein höheres Gebot abgeben.
  • Die Bietfunktion:
    Während der im Exposé angezeigten Bietzeit können Sie Ihr Gebot online abgeben. Tag und Nacht, 24 Stunden! Sollten Sie sich einmal vertippt haben oder ein bewertungsrelevantes Detail oder Bauteil bei der Gestaltung Ihres Gebotes nicht berücksichtigt haben, können Sie Ihr Gebot während der Bietzeit jederzeit korrigieren, ggf. auch zurückziehen.
    Alle während der Bietzeit abgegebenen Gebote werden dem Anbieter unverzüglich per E-Mail zugeleitet.
    Nach Ende der Bietzeit erhalten Sie vom Anbieter eine Benachrichtigung über den Ausgang des Verfahrens sowie alle Informationen bezüglich des weiteren Prozederes bis zum Abschluss des Vertrages.

Ein von Ihnen abgegebenes Gebot ist nicht rechtsverbindlich. Weder Ihnen noch dem Anbieter der Immobilie erwachsen daraus irgendwelche Ansprüche. Ihr Gebot signalisiert dem Anbieter lediglich Ihre Bereitschaft, das Objekt zu dem Gebotspreis erwerben zu wollen.
Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Vertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren, anders als bei einer Auktion, nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag oder einen Mietvertrag, an dem Vermieter und Mieter mitgewirkt haben, zu Stande kommt!


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Ihr Team BV24




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