Das Immobilien-Portal zur
Durchführung und Steuerung
von Online-Bieterverfahren
| Das BV24-Bieterverfahren ist ein innovativer Weg, Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung anzubieten. Er gibt Ihnen als Interessenten die Möglichkeit, ein Gebot für die Wunschimmobilie gemäß Ihrer eigenen Wertschätzung abzugeben. Bitte lesen Sie hier weiter: |
Sehr geehrter bieterverfahren24-Besucher,
wir freuen uns sehr, wenn Sie bei bieterverfahren24 eine für Sie interessante Immobilie finden. Ob Sie nun kaufen oder mieten möchten; mit dem Bieterverfahren und seinem Ablauf möchten wir Sie an dieser Stelle vertraut machen. Wenn Ihre Suche erfolgreich war, registrieren Sie sich -kostenlos- bei bieterverfahren24 oder, wenn Sie sich bereits registriert haben, loggen Sie sich ein.
Sie können mit den Anbietern der Immobilien Kontakt aufnehmen, ein ausführliches Exposé anfordern und natürlich Fragen stellen. Eine Objektbesichtigung findet üblicher Weise nur an dem jeweils im Exposé angegebenen Besichtigungstermin und wieder während der Bietzeit statt (Zweit- bzw. Nachbesichtigungen).
Anschließend an die Besichtigung beginnt die vom Anbieter individuell festgelegte Bietzeit, während der Sie Ihr persönliches Gebot abgeben können.
Merkblatt zum Bieterverfahren: Das Bieterverfahren, Merkblatt 03.10.pdf
Bitte beachten Sie: In unserem Portal führen wir öffentliche, für alle Besucher zugängliche, vermehrt aber geschlossene Bieterverfahren durch. Geschlossene Verfahren erreichen nur Mitglieder des BV24-Netzwerks.
Sie bilden einen geschützten Bereich, in dem absolute Diskretion für Käufer und Verkäufer gewährleistet ist.
Das BV24-Netzwerk setzt sich ausschließlich aus Immobilieneigentümern, deren Aufträge speziell für diesen Bereich erteilt wurden und Kaufinteressenten zusammen, deren Kontaktdaten und Suchprofile vollständig bei uns hinterlegt sind.
Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung,
auch steht der jeweilige Eigentümer bzw. Anbieter nicht unter Verkaufs- oder Vermietungsdruck. Bestimmt sind Sie sehr gut über die aktuellen Preise informiert, oder Sie nutzen fachliche Unterstützung, wie beim „normalen“ Kauf oder einer Miete auch.
Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Anbieter/Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, er ist nicht dazu verpflichtet.
Realistische Gebote erhöhen somit die Chance auf den Zuschlag.
Wenn Sie ein Gebot abgeben, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse über einen Zeitraum von etwa 6 Wochen ab Ende der Bietzeit daran gebunden halten, um eine stressfreie Vertragsabwicklung (ggf. mit Finanzierungsbeantragung etc.) zu ermöglichen.
Sollten Sie trotz Höchstgebot und Annahme durch den Anbieter/Eigentümer in letzter Konsequenz keine Einigkeit erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Anbieter/Eigentümer Ersatzansprüche irgendwelcher Art zu.
In den Exposés der Anbieter, die alle für die angebotene Immobilie relevanten Daten und Angaben enthalten, finden Sie ganz bestimmt:
Ein von Ihnen abgegebenes Gebot ist nicht rechtsverbindlich. Weder Ihnen noch dem Anbieter der Immobilie erwachsen daraus irgendwelche Ansprüche. Ihr Gebot signalisiert dem Anbieter lediglich Ihre Bereitschaft, das Objekt zu dem Gebotspreis erwerben zu wollen.
Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Vertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren, anders als bei einer Auktion, nur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag oder einen Mietvertrag, an dem Vermieter und Mieter mitgewirkt haben, zu Stande kommt!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ihr Team BV24
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